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Neues Hundehaltegesetz

ab 1. Dezember 2024 gilt das neue Hundehaltegesetz 

Das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 verpflichtet zu mehr Verantwortung 

1. Positive Absolvierung der Sachkunde-Ausbildung vor der Anschaffung des Hundes.

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2.Meldung bei der Gemeinde nach dem Kauf des Hundes: Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden. Dafür erforderlich: Positiv absolvierter Sachkunde-Kurs, Nachweis Haftpflichtversicherung und Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank.

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3. Tierärztliche Bestätigung: Bestimmung der Größe (40cm/20kg-Regel) zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat.

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4.Überprüfung der Alltagstauglichkeit: Alle Hundehalter:innen, die ab dem 1.Dezember 2024 einen großen Hund (über 40cm Widerristhöhe oder 20kg Körpergewicht) anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund absolvieren und der Gemeinde vorlegen. Wird diese Bestätigung nicht erbracht, gilt Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Besteht der Hund die ATP nicht fristgerecht, gilt er als auffällig.

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5.Spezielle Hunde: Dazu gehören Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander. Die Pflicht zur Alltaugstauglichkeitsprüfung besteht binnen 6 Monaten und muss bei Hunden unter 8 Jahren, die vor dem 1.12.2024 angemeldet wurden, nachgeholt werden. Bis zum vollendeten 8.Lebensjahr gilt ab 1.12.2024 eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Nach einem positiven Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung durch den Tierarzt kann bei der Gemeinde ein Befreiungsantrag eingebracht werden. 

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6.Auffällige Hunde: Spätestens 6 Monate nach rechtskräftiger Feststellung der Auffälligkeit ist der Gemeinde ein Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung vorzulegen. Auffällige Hunde dürfen im öffentlichen Raum nur mit Leine und Maulkorb geführt werden.

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Für ALLE Hunde gilt jedoch in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Freizeitparks, Einkaufszentren, öffentlichen Veranstaltungen Leinen- und Maulkorbpflicht. An öffentlichen Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

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Detailliertere Infos gibt es unter hundehaltung-ooe.at

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Hund in Blumenwiese
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