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matzner

Die Marktgemeinde Pram sucht einen engagierten Lehrling (m, w, x)

Bei der Marktgemeinde Pram wird ein spannender Job für junge Menschen vergeben.


Stellenausschreibung

Lehrlingsposten als Straßenerhaltungsfachmann/ - frau



Von der Marktgemeinde Pram wird gemäß §§ 8 und 9 Oö. GDG 2002 i.d.g.F. folgender Dienstposten ausgeschrieben:


Lehrling Straßenerhaltungsfachmann/-frau

Funktionslaufbahn: Lehrling Straßenerhaltungsfachmann/-frau

Beschäftigungsausmaß und Entlohnung: Beschäftigungsausmaß 100% (40 Wochenstunden), Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr derzeit € 591,40

Dienstantritt: so bald wie möglich

Dauer: der Lehrzeit 3 Jahre

Dienstort: Bauhof der Marktgemeinde Pram

Hinweis nach dem Gleichbehandlungsgesetz:

Diese Ausschreibung gilt sowohl für männliche als auch weiblichen Bewerber.


Aufgabenbeschreibung:

  • Absperren und Absichern von Baustellen und Arbeitsgebieten sowie bei Unfällen,

  • Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen,

  • Kontrollieren von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen sowie Brücken auf ihren Zustand,

  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen und Straßenbauwerken,

  • Herstellen von Entwässerungsanlagen, Drainagen und ähnlichen Einrichtungen,

  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen,

  • Pflanzen, Pflegen und Kontrollieren von Sträuchern und Bäumen,

  • Sammeln von Wetterinformationen für den Winterdienst sowie Auswerten und Einleiten der notwendigen Schritte mittels EDV, Datenblättern und nach örtlichen Gegebenheiten, Mitarbeit beim Räumen von Schnee und Aufbringen von Streugut einschließlich Herstellen von Salz- und Solemischungen,

  • Warten, Instandhalten und Reparieren der Fahrzeuge, An- und Aufbaugeräte sowie Maschinen.





Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

Regelungen gem. § 17 Oö. GDG Abs 1 sind zu erfüllen:

· Österreichische (EU) Staatsbürgerschaft

· ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

· persönliche, insbesondere gesundheitliche und körperliche Eignung für die manuelle Arbeit am Bauhof, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind

· Beendigung der allgemeinen Schulpflicht bis Juli 2018



Besondere Aufnahmevoraussetzungen:

Gemäß § 8 Abs. 2 Z.2:

a) Unbedingte Voraussetzungen:

  • Körperliche Widerstandsfähigkeit (physische Ausdauer)

  • Verantwortungs- und Umweltbewusstsein

  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

  • Freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit, Flexibilität

  • Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung

Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräche, Schnuppertag, eventuell Eignungstest. Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz in Zusammenhang mit den Auswahlverfahren.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt in ein Lehrvertragsverhältnis zur Marktgemeinde Pram (Bauhof). Das Lehrverhältnis beginnt nach Vereinbarung mit der Amtsleitung und endet mit der Absolvierung der Lehrzeit (3 Jahre) und der Behaltefrist. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Lehrzeit besteht nicht. Berufsbekleidung wird bereitgestellt.

Bewerbungsfrist: Freitag, 27. Mai 2022, 12.00 Uhr


Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle erteilt Amtsleiter Mag. Michael Matzner (Tel.: 07736/6255 DW 13)

Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich, auch per E-Mail, mit Lebenslauf, Nachweise über die Schulausbildung (Kopie des letzten Zeugnisses), Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde (jeweils in Kopie) beim Marktgemeindeamt Pram einzureichen.


Die Bürgermeisterin


Katharina Zauner









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