Das Familienreferat des Landes OÖ informiert über die neuen Richtlinien zu Oö. Schulveranstaltungshilfe. Diese gelten ab dem aktuellen Schuljahr 2023/24.
Der Förderbetrag pro Schulveranstaltungstag wurde um 5€ - von 25 auf 30€ - und damit um 20% erhöht.
Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wurde von 1200€ auf 1400€ um damit um ca.17% angehoben. So kommt beispielsweise eine Familie - Eltern und zwei Kinder - mit einem Jahresnettoeinkommen in der Höhe von bis zu 47.040€ (oder 3920€ Jahreszwölftel) in den Genuss der Förderung.
Wegfall der Voraussetzung der Nächtigung außerhalb des Schulstandortes.
Die Schulveranstaltungshilfe kann für mehrere Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen einer allgemeinbildenden Pflichtschule oder einen Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob diese vier Tage von einem oder mehreren Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses nimmt auf die Dauer der Schulveranstaltung Rücksicht und beträgt bei 5- und mehreren Aufenthalten 150€ (bisher 125€), bei 4-tägigen Schulveranstaltungen 120€ (bisher 100€) und bei 3- und 2-tägigen Ausflügen 90 bzw. 60€ ( bisher 75 bzw. 50€).
Infos und das Online-Antragsformular finden sie unter:
https//www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm
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