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Wahlinformation zur Nationalratswahl 2024

Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen zeitgerecht eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ voraussichtlich Mitte/Ende August zustellen. Achten Sie daher besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die elektronische Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl.

 

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 29. September 2024 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Dadurch können Sie im Wählerverzeichnis schnell und einfach gefunden werden – die Wahlabwicklung wird beschleunigt. 

 

Können Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das personalisierte Service in unserer Wahlinformation.

 

Folgende Möglichkeiten zur Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung:

•      persönlich in der Gemeinde

•      schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert oder

•      elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at (Rund um die Uhr)

 

 

UNSERE TIPPS: 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Wahlkartenanträge ist der 27. September 2024 12:00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis 25. September 2024 möglich. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

 

Die Wahlkarte muss am 29. September 2024, spätestens bis 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden – alternativ ist auch die Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten möglich.

 

VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS DIE ARBEIT WESENTLICH!

 

Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.



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